Experten-Forum

Ehrverletzungen aus arbeitsrechtlicher Sicht

Dr. Thomas Rauch

Allgemeines

Die Menschenwürde am Arbeitsplatz erfordert Mindeststandards im Umgang mit Mitarbeitern bzw. Arbeitskollegen. „Grobe“ bzw. „erhebliche“ Ehrenbeleidigungen (auch von Arbeitskollegen) stellen einen Entlassungs- bzw. einen Austrittsgrund dar (z.B. § 26 Z 4 AngG und § 27 Z 6 AngG). Die besondere Bedeutung der Beleidigungen im Entlassungsrecht zeigt sich auch darin, dass bei besonders geschützten Arbeitnehmern (wie z.B. Präsenz- und Zivildienern oder Betriebsräten) die erhebliche Ehrverletzung jeweils einen eigenen Entlassungstatbestand darstellt (z.B. § 12 Abs 2 Z 4 MSchG, § 15 Z 5 APSG und § 122 Abs 1 Z 5 ArbVG), der eine gerichtliche Zustimmung zur Entlassung ermöglicht (wobei in diesen Fällen nach dem MSchG und ArbVG diese Zustimmung ausnahmsweise nachträglich erfolgen kann).

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
ARD 5444/11/2003

21.10.2003
Heft 5444/2003
Autor/in
Thomas Rauch

Dr. Thomas Rauch hat als Mitarbeiter der Abteilung Sozialpolitik der Wirtschaftskammer Wien Unternehmer beraten und in arbeitsgerichtlichen Verfahren vertreten und ist als Fachbuchautor, Vortragender und Seminartrainer sowie Prüfer am WIFI Wien tätig.