Thema - Arbeitsrecht

Ein Jahr deutsches Mindestlohngesetz - Quo vadis?

Dr. Berit Kochanowski / Susanne Schröder

Erfahrungen und Praxishinweise

Das deutsche Mindestlohngesetz hat erhebliche Auswirkungen auch für Arbeitgeber in Österreich. Die Rechtsfolgen bei Missachtung von Mindestlohnbestimmungen reichen von bloßen Nachzahlungsansprüchen der Mitarbeiter bis zum möglichen Ausschluss von öffentlichen Auftragsvergaben. Im Folgenden soll ein Überblick über die ersten Erfahrungen mit dem deutschen Mindestlohn und mögliche Risiken, die sich daraus für österreichische Arbeitgeber ergeben können, gegeben werden.

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Artikel-Nr.
ARD 6485/5/2016

11.02.2016
Heft 6485/2016
Autor/in
Berit Kochanowski

Dr. Berit Kochanowski LL.M. ist Rechtsanwältin und Mediatorin (ÖBM) in eigener Kanzlei in München und ab Oktober 2022 in Graz. Sie ist spezialisiert auf die Beratung von Unternehmen im Bereich des Arbeitsrechts, Vertragsrechts und internationalen Privatrechts; davor war sie bei Klein Wuntschek & Partner Rechtsanwälte GmbH in Graz und nach Ablegung der Eignungsprüfung für Europäische Rechtsanwälte in München bei der BTU Simon GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft als Anwältin tätig. Sie ist seit vielen Jahren Vortragende ua für ARS und das ZT-Forum sowie Vertrauensanwältin des Österreichischen Außenwirtschaftscenter München/Advantage Austria und veröffentlicht regelmäßig Fachbeiträge zu arbeitsrechtlichen Fragestellungen.

Susanne Schröder
Susanne Schröder ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und Partnerin bei der BTU Simon GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft in München; sie berät und vertritt seit vielen Jahren Mandanten im gesamten Bereich des Individual- und Kollektivarbeitsrechts und des Vertragsrechts in der Begleitung internationaler Projekte; Vertrauensanwältin des Österreichischen Außenwirtschaftscenter München/Advantage Austria; seit Jänner 2015 Lehrbeauftragte der Hochschule der Bayrischen Wirtschaft in Bamberg.