Thema / Arbeitsrecht

Einbeziehung von "Long Term Incentives" in die Berechnungsgrundlage der Abfertigung "Alt" - Besprechung von OLG Wien 8 Ra 95/14w

Mag. Dominika Przeszlowska

Die spärliche Rechtsprechung des OGH zur Einbeziehung von Gewinnbeteiligungen in die Abfertigungsbemessungsgrundlage ist nicht durchgehend einheitlich. Dies lässt den (ehemaligen) Vertragsparteien Raum für unterschiedliche Argumentationslinien hinsichtlich der Höhe des Abfertigungsanspruchs. Das OLG Wien entschied unlängst, dass nur jene Gewinnbeteiligungen abfertigungswirksam sind, die für das letzte Jahr vor Beendigung des Dienstverhältnisses gebühren, und nicht jene, die in diesem Zeitraum lediglich ausbezahlt wurden. Das rechtskräftige Urteil des OLG Wien folgt damit der überzeugenden "jüngeren" Rechtsprechung des OGH. Eine von dieser Rechtsprechung abweichende OGH-Entscheidung aus dem Jahr 2006, wonach jene Entgelte abfertigungsrelevant seien, die im letzten Dienstjahr (bloß) fällig waren, blieb zu Recht unbeachtet.

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Artikel-Nr.
ARD 6428/5/2014

18.12.2014
Heft 6428/2014
Autor/in
Dominika Przeszlowska

Mag. Dominika Przeszlowska ist als Rechtsanwaltsanwärterin für die Kunz Schima Wallentin Rechtsanwälte OG im Arbeits- und Sozialrecht tätig.