In aller Kürze

Einbeziehung von Spenglern in das BUAG

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Die (rückwirkende) Einführung der BUAG-Pflicht betreffend Spenglerbetriebe (mit Ausnahme der Galanterie- und Lüftungsspenglerbetriebe) hat zu vielen Fragen in der Praxis geführt. Die Wirtschaftskammer und die BUAK haben dazu bereits weiterführende Informationen veröffentlicht:

https://buak.at/spengler/ https://buak.at/neu-elektronische-vorabmeldung-von-spenglerbetrieben/

https://www.wko.at/oe/gewerbe-handwerk/dachdecker-glaser-spengler/information-buag-spengler.pdf

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Artikel-Nr.
ARD 6912/1/2024

21.08.2024
Heft 6912/2024