Judikatur

Eine Restschuldbefreiung erfasst nicht gegen unpfändbare Bezüge aufrechenbare Forderungen eines Sozialversicherungsträgers

Bearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Andreas Konecny

§

KO: §§ 1, 213, 214 Abs 3, § 215

ASVG § 103 Abs 1 Z 1

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Artikel-Nr.
ZIK 2018/135

05.07.2018
Heft 3/2018