In aller Kürze

Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld - Anhebung der Zuverdienstgrenze

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Ein Initiativantrag der Regierungsparteien zur Änderung des KBGG sieht eine Anhebung der Zuverdienstgrenze beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld und bei der Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld ab 1. 1. 2025 von € 8.100,- auf € 8.600,- vor. Damit soll den Eltern auch weiterhin eine geringfügige Beschäftigung während des Anspruchszeitraumes ermöglicht werden. Bei Beibehaltung des bisherigen Grenzbetrages wäre im Jahr 2025 eine geringfügige Beschäftigung aufgrund der Aufwertung im ASVG ohne Überschreitung der Zuverdienstgrenze nicht mehr möglich (2025: € 551,10 mal 12 minus € 132,- Werbungskostenpauschale plus 30 % = € 8.425,56). (Initiativantrag 26. 2. 2025, 23/A BlgNR 28. GP , Gesetzwerdung bleibt abzuwarten)

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Artikel-Nr.
ARD 6940/1/2025

12.03.2025
Heft 6940/2025