Anmerkungen zu OGH 8 Ob 87/10t1
Die Frage, ob die Einkommensteuer aus der Verwertung einer mit Absonderungsrechten belasteten Liegenschaft im Insolvenzverfahren innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist des § 30 EStG eine Sondermasseforderung ist oder nicht, wurde bislang in der Literatur2 kontrovers diskutiert und in der Judikatur3 - bei Fehlen einer einschlägigen höchstgerichtlichen Entscheidung - unterschiedlich beantwortet. Nunmehr hat der OGH ausgesprochen, dass die Einkommensteuer, die aus der Veräußerung einer spekulationsverfangenen Liegenschaft des Privatvermögens resultiert, keine Sondermasseforderung darstellt.
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