Anmerkungen zu OGH 3 Ob 103/11k1
Die Aufteilung der Einkommensteuer im Jahr der Insolvenzeröffnung in eine Insolvenz- und eine Masseforderung war bislang umstritten: Während der VwGH eine solche Trennung ablehnt, wurde sie in der Jud der Insolvenzgerichte - bei Fehlen einer einschlägigen höchstgerichtlichen E - bejaht und in der Literatur für erforderlich gehalten. Nunmehr hat der OGH die Aufteilung der Einkommensteuer des Insolvenzeröffnungsjahres in eine Insolvenz- und eine Masseforderung bestätigt.
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