Thema - Arbeitsrecht

Einsichtsrechte des Betriebsrats

Dr. Andreas Gerhartl

§ 89 ArbVG regelt die Überwachungsrechte des Betriebsrats. Da eine Überwachung auch die Möglichkeit der Kenntnisnahme von den für die Durchführung der Überwachung maßgeblichen Unterlagen voraussetzt, werden dabei auch bestimmte Einsichtsrechte statuiert. Daraus ergeben sich aber auch einige Fragen. Vor allem das Verhältnis zwischen der Einsichtnahme in den Personalakt und in den Arbeitsvertrag ist strittig.

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Artikel-Nr.
ARD 6645/4/2019

18.04.2019
Heft 6645/2019
Autor/in
Andreas Gerhartl

Dr. Andreas Gerhartl ist Mitarbeiter des Büros der Landesgeschäftsführung des AMS Niederösterreich.

Arbeitsschwerpunkte:
Arbeits- und Sozialrecht, Vergaberecht, Daten­­schutz­recht.