In aller Kürze

Elektronische Einreichung von Anbringen iZm dem Coronavirus

Bearbeiterin: Bettina Sabara

Mit der Verordnung BGBl II 2020/121 wurden Erleichterungen betreffend die elektronische Einreichung von Anbringen iZm steuerlichen Maßnahmen aufgrund des Coronavirus getroffen. Mit BGBl II 2021/4 wurde nun die Möglichkeit, Anbringen iSd § 85 BAO per E-Mail an den Postkorb corona@bmf.gv.at einzubringen, in folgenden Fällen bis 31. 3. 2021 verlängert bzw neu geschaffen:

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Artikel-Nr.
ARD 6733/2/2021

28.01.2021
Heft 6733/2021