In letzter Zeit wurden Dienstgeber, die die Entgeltfortzahlung an einen Dienstnehmer einstellen, weil dieser einen Krankenstand nicht gemeldet hat, von der ÖGK aufgefordert, Entgeltfortzahlung zu leisten. Begründend wird angeführt, dass der Dienstgeber über ELDA sehen könne, dass der Mitarbeiter krank sei. Da aber die Meldeverpflichtung nach § 8 Abs 8 AngG bzw § 4 Abs 1 EFZG den Dienstnehmer trifft, ist die tatsächliche Krankmeldung unerheblich. In der letzten MVB-Referentenbesprechung des Dachverbandes wurde daher bestätigt, dass die ÖGK künftig bei Nichteinhaltung der Meldeverpflichtungen des Dienstnehmers das Ende der Pflichtversicherung gemäß § 11 Abs 1 Satz 2 ASVG akzeptiert. ( Quelle: WIKU-News vom 7. 7. 2023)
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