Artikelrundschau / Steuerrecht

Endfellner, Fortbildung, Ausbildung und Umschulung in der Einkommensteuer, taxlex 2025/18

Bearbeiterin: Bettina Sabara

Betriebsausgaben sind nach § 4 Abs 4 Z 7 EStG Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen iZm der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit sowie Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen. Strittig ist aus steuerlicher Sicht oft die Abgrenzung, ob Aufwendungen durch die private Lebensführung oder durch die Einkünfteerzielung veranlasst sind bzw durch beide Sphären als sogenannter Mischaufwand. Dies betrifft bspw Ausgaben für die Persönlichkeitsentwicklung/social skills, wenn diese Ausgaben nicht vom Arbeitgeber getragen werden, dieser aber die konkrete Nützlichkeit bestätigt. Bildungsmaßnahmen, die für alle Personen unabhängig vom Beruf interessant sind, sind im Regelfall der privaten Sphäre zuzuordnen. Der Autor erörtert die Thematik anhand ausgewählter BFG-Entscheidungen. Zusammenfassend führt er aus, dass bei Bildungsmaßnahmen die Verbindung zwischen erworbenem Wissen und Anwendbarkeit für die Einkunftsquelle entscheidend ist, dh, ob die Ausgabe weitaus überwiegend der beruflichen Sphäre zuzuordnen ist. Aus steuerlicher Sicht seien privat veranlasste Ausgaben von Mischaufwendungen und von der der beruflichen Sphäre zuzuordnenden Kosten zu trennen. Nur die letzte Kategorie sei im Rahmen von Fortbildung, Ausbildung und Umschulung abzugsfähig. Eine Sonderstellung nehme die auswärtige Berufsausbildung von unterhaltsberechtigten Kindern ein.

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Artikel-Nr.
ARD 6961/18/2025

06.08.2025
Heft 6961/2025