Nach Ansicht des LGZ Graz sind qualifizierte Nachrangklauseln in Kreditverträgen trotz hoher Zinssätze gröblich benachteiligend, wenn der kreditgebende Verbraucher nicht am Unternehmenserfolg des Kreditnehmers partizipiert. Aus diesem Anlass gehen die Autoren der Frage nach, ob daraus das Ende des qualifizierten Nachrangdarlehens als Crowdinvesting-Form resultiert.
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