In aller Kürze

Entfall der Mindestangaben-Anmeldung ab 2019 und ELDA-App

Bearbeiterin: Bettina Sabara

Ab 1. 1. 2019 ist die Verwendung der Mindestangaben-Anmeldung (sowohl in elektronischer Form als auch als Faxvorlage) nicht mehr möglich. Das Formular ist ab 2019 ungültig. Primär ist für die Anmeldung zur Sozialversicherung vor Arbeitsantritt ab 2019 die neue, reduzierte Anmeldung auf elektronischem Weg zu erstatten. Ist dies in bestimmten Ausnahmefällen nicht möglich, kann die neue "Vor-Ort-Anmeldung" vor Arbeitsantritt mittels Fax an die Nummer 05 7807 61 oder per Telefon unter der Nummer 05 7807 60 erstattet werden. Auch läuft die bisherige MAM-App (ELDA Mindestangaben-Anmeldungs-App) mit Ende 2018 aus. Stattdessen kann in den App-Stores bereits die neue ELDA-App heruntergeladen werden, mit der die Anmeldung für fallweise beschäftigte Personen vor Arbeitsbeginn vorgenommen werden kann. Darüber hinaus ist mit der ELDA-App auch die Erstattung der neuen, reduzierten Anmeldung und die Adressmeldung Versicherter möglich. ( Quelle: NÖDIS Nr 16/Dezember 2018)

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Artikel-Nr.
ARD 6631/3/2019

10.01.2019
Heft 6631/2019