Thema - Personalverrechnung

Entgeltfortzahlung bei Krankheit und Berechnung des Ausfallentgelts

Mag. Karl Portele, StB

Nach der aktuellen Rechtslage hat bei Erkrankung der Arbeiter bzw der Angestellte einen Entgeltfortzahlungsanspruch. In diesem Artikel wird nicht nur auf die Höhe des Krankenentgelts eingegangen, das nicht nur den Lohn oder das Gehalt umfasst, sondern es wird auch auf das Krankenentgelt bei Kündigung, bei Feiertagen sowie bei Sonderzahlungen eingegangen.

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Artikel-Nr.
ARD 6717/5/2020

24.09.2020
Heft 6717/2020
Autor/in
Karl Portele

StB Mag. Karl Portele, Selbstständiger Steuerberater; langjährige Beratungs-, Lehr- und Vortragstätigkeit auf den Gebieten der Personalverrechnung, des Steuerrechts und des Rechnungswesens, ua im Bereich der Immobilienbesteuerung, Land- und Forstwirtschaft, Vereinsbesteuerung; Fachbuchautor.