Thema - Arbeitsrecht

Entgeltfortzahlung bei Lehrlingen im Fall von Krankheit oder Arbeitsunfall

Mag. Bettina Sabara

Der Entgeltfortzahlungsanspruch von Lehrlingen im Falle von Krankheit (Unglücksfall) oder Arbeitsunfall (Berufskrankheit) ist im Berufsausbildungsgesetz (BAG) geregelt und weist einige Besonderheiten gegenüber den Bestimmungen für Arbeiter und Angestellte auf. Im folgenden Beitrag werden die Entgeltfortzahlungsbestimmungen der Lehrlinge bei Arbeitsverhinderung durch Krankheit oder Arbeitsunfall näher beleuchtet.

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Artikel-Nr.
ARD 6518/5/2016

06.10.2016
Heft 6518/2016
Autor/in
Bettina Sabara

Mag. Bettina Sabara ist als Redakteurin in den Bereichen Arbeits- und Sozialrecht sowie Personalverrechnung tätig und war lange Jahre hindurch beim ARD-Fragekasten im Einsatz. Sie hat auch Fachbücher verfasst und an der Erstellung zahlreicher Lexis Briefings für Lexis 360® Personalrecht mitgewirkt.

Publikationen (Auswahl):
Ein Kind kommt (5. Auflage 2020); Betriebsrat und Arbeitgeber (2. Auflage 2012).