Arbeitsrecht

Entgeltfortzahlung bei ununterbrochenem Krankenstand im neuen Arbeitsjahr

( EFZG § 2 Abs 1 und 5 ) Mit Beginn eines neuen Arbeitsjahres entsteht bei ununterbrochen fortdauernder krankheitsbedingter Arbeitsverhinderung ein neuer Entgeltfortzahlungsanspruch auch dann, wenn der Arbeitnehmer wegen Ausschöpfung des Entgeltanspruchs nach dem EFZG zuvor kein Entgelt mehr erhalten hat.

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Artikel-Nr.
ARD 5009/11/1999

05.03.1999
Heft 5009/1999