Arbeitsrecht

Entgeltfortzahlungsanspruch nach Überschreitung der Arbeitsjahrgrenze

( EFZG § 2 Abs 4 ) Reicht eine ununterbrochene, krankheitsbedingte Arbeitsverhinderung von einem Arbeitsjahr in das nächste hinein, entsteht mit Beginn des neuen Arbeitsjahres nur dann ein neuer Entgeltfortzahlungsanspruch, wenn zu Beginn dieses Arbeitsjahres noch Entgeltanspruch besteht.

OGH 8 Ob A 2132/96d v. 17.04.1997

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Artikel-Nr.
ARD 4841/36/1997

03.06.1997
Heft 4841/1997