Thema - Arbeitsrecht

Entlassung eines in Haft genommenen Arbeitnehmers

Mag. Manfred Lindmayr

Wird ein Arbeitnehmer in Untersuchungshaft genommen oder muss er eine Gefängnisstrafe antreten, trifft dies den Arbeitgeber in aller Regel unvermutet. Und auch wenn nicht jede Haft Rückschlüsse auf die Arbeitsleistung bzw Arbeitsmoral des Arbeitnehmers zulässt, werden viele Arbeitgeber in dieser Situation das Dienstverhältnis mit dem betreffenden Arbeitnehmer beenden wollen. Die Rechtsordnung sieht dafür neben der Kündigung auch die Möglichkeit einer Entlassung vor, knüpft diese aber an gewisse Voraussetzungen, deren man sich vor einer übereilten Entscheidung bewusst sein sollte, soll es zu keinen weiteren bösen (finanziellen) Überraschungen kommen. Der folgende Beitrag gibt einen kompakten Überblick, was man als Arbeitgeber vor dem Ausspruch einer Entlassung eines inhaftierten Arbeitnehmers bedenken soll.

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Artikel-Nr.
ARD 6494/4/2016

14.04.2016
Heft 6494/2016
Autor/in
Manfred Lindmayr

Mag. Manfred Lindmayr ist in der juristischen Fachredaktion von LexisNexis für Arbeits- und Sozialrecht zuständig, Chefredakteur der Zeitschrift ARD und Autor zahlreicher Publikationen zu arbeitsrechtlichen Themen.