Experten-Forum

Entlassung wegen außerdienstlichen Fehlverhaltens

Dr. Thomas Rauch

objektive Gefährdung dienstlicher Interessen

Auch ein Verhalten des Arbeitnehmers während seiner Freizeit kann einen Entlassungsgrund darstellen. Das außerdienstliche Fehlverhalten muss objektiv die Annahme des Arbeitgebers rechtfertigen, dass von einer Gefährdung betrieblicher Interessen auszugehen ist. Es kommt dabei nicht auf die subjektive Einstellung des Arbeitgebers an, sondern darauf, ob dem Arbeitgeber objektiv die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers unzumutbar ist (vgl. OGH 11.08.1993, 9 ObA 124/93, ARD 4505/9/93, und OGH 24.06.1998, 9 ObA 115/98x, ARD 4968/3/98).

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
ARD 5424/11/2003

08.08.2003
Heft 5424/2003
Autor/in
Thomas Rauch

Dr. Thomas Rauch hat als Mitarbeiter der Abteilung Sozialpolitik der Wirtschaftskammer Wien Unternehmer beraten und in arbeitsgerichtlichen Verfahren vertreten und ist als Fachbuchautor, Vortragender und Seminartrainer sowie Prüfer am WIFI Wien tätig.