Experten-Forum

Entlassung wegen Verspätung

Dr. Thomas Rauch

Entlassungstatbestand

Falls der Arbeitnehmer die im Arbeitsvertrag vereinbarte Arbeitszeit schwerwiegend durch Verspätung verletzt, könnte dies einen Entlassungsgrund darstellen. Die entsprechenden Entlassungstatbestände sind für Angestellte in § 27 Z 4 AngG (Unterlassung der Arbeitsleistung für erhebliche Zeit ohne Hinderungsgrund), für Arbeiter in § 82 lit f GewO (wenn der Arbeiter „beharrlich seine Pflichten vernachlässigt“) und für Lehrlinge in § 15 Abs 3 lit c BAG („wenn der Lehrling trotz wiederholter Ermahnungen die ihm aufgrund dieses Bundesgesetzes ... oder des Lehrvertrages obliegenden Pflichten vernachlässigt“) geregelt.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
ARD 5497/14/2004

14.05.2004
Heft 5497/2004
Autor/in
Thomas Rauch

Dr. Thomas Rauch hat als Mitarbeiter der Abteilung Sozialpolitik der Wirtschaftskammer Wien Unternehmer beraten und in arbeitsgerichtlichen Verfahren vertreten und ist als Fachbuchautor, Vortragender und Seminartrainer sowie Prüfer am WIFI Wien tätig.