Die Entlohnung freigestellter Betriebsratsmitglieder wirft in der Praxis eine Vielzahl arbeitsrechtlicher Fragen auf. Insbesondere bei dauerhaft freigestellten BR-Mitgliedern gestaltet sich die Festlegung eines angemessenen Entgelts schwierig: Einerseits muss sich die Vergütung an dem orientieren, was das BR-Mitglied ohne Freistellung verdient hätte (sogenanntes Ausfallsprinzip), andererseits darf das BR-Mitglied gegenüber anderen Arbeitnehmern weder benachteiligt noch bessergestellt werden (auch nicht verdeckt). In diesem Zusammenhang wurde vom OGH erst kürzlich in der Entscheidung 9 ObA 96/24v1 die Rückforderbarkeit von seitens BR-Mitgliedern bezogenen Überbezügen erstmals bejaht. Die Gratwanderung zwischen Benachteiligung und Privilegierung verlangt eine sorgfältige Einzelfallprüfung. Der folgende Beitrag beleuchtet die rechtlichen Rahmenbedingungen, zeigt typische Problemfelder auf und bietet praxisnahe Hinweise für die richtige Entgeltfindung.
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