Thema - Arbeitsrecht

Entlohnung (dauernd) freigestellter Betriebsratsmitglieder in der Praxis

RAA Mag.a Nina Muskovich

Die Entlohnung freigestellter Betriebsratsmitglieder wirft in der Praxis eine Vielzahl arbeitsrechtlicher Fragen auf. Insbesondere bei dauerhaft freigestellten BR-Mitgliedern gestaltet sich die Festlegung eines angemessenen Entgelts schwierig: Einerseits muss sich die Vergütung an dem orientieren, was das BR-Mitglied ohne Freistellung verdient hätte (sogenanntes Ausfallsprinzip), andererseits darf das BR-Mitglied gegenüber anderen Arbeitnehmern weder benachteiligt noch bessergestellt werden (auch nicht verdeckt). In diesem Zusammenhang wurde vom OGH erst kürzlich in der Entscheidung 9 ObA 96/24v1 die Rückforderbarkeit von seitens BR-Mitgliedern bezogenen Überbezügen erstmals bejaht. Die Gratwanderung zwischen Benachteiligung und Privilegierung verlangt eine sorgfältige Einzelfallprüfung. Der folgende Beitrag beleuchtet die rechtlichen Rahmenbedingungen, zeigt typische Problemfelder auf und bietet praxisnahe Hinweise für die richtige Entgeltfindung.

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Artikel-Nr.
ARD 6959/4/2025

23.07.2025
Heft 6959/2025
Autor/in
Nina Muskovich

Mag.a Nina Muskovich ist Rechtsanwaltsanwärterin bei der Körber-Risak Rechtsanwalts GmbH in Wien. Sie begleitet Unternehmen und Privatpersonen in sämtlichen arbeitsrechtlichen Belangen und gibt ihre Expertise regelmäßig als Vortragende und Lehrbeauftragte weiter.