ZIK aktuell

Entlohnung nach § 82d KO für „andere“ Verwertung am Beispiel der Realisierung verpfändeter Ansprüche aus Lebensversicherungen

Axel Reckenzaun

Bei der Entlohnung für die Verwertung einer Sondermasse wird primär an die freihändige oder gerichtliche Liegenschaftsveräußerung gedacht. Die Bemühungen des Masseverwalters, welche zur (teilweisen) Befriedigung von Absonderungsberechtigten führen, gehen jedoch viel weiter. Die Entscheidung des OLG Grazvom29.01.20033 R 13/03m 1), macht deutlich, dass zwischen dem Verwertungsbegriff in § 82d KO und dem allgemeinen Verdienstlichkeitsprinzip für die Begründung des Entlohnungsanspruches nach § 82 KO ein Zusammenhang herzustellen ist: Auch das „bloße“ Einbringen von Forderungen, an denen Absonderungsrechte bestehen, kann einen Anspruch auf Sondermasseentlohnung nach § 82d KO begründen.

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Artikel-Nr.
ZIK 2003/57

25.04.2003
Heft 2/2003
Autor/in
Axel Reckenzaun

Hon.-Prof. RA Dr. Axel Reckenzaun, MBL ist Rechtsanwalt in Graz in Gemeinschaft mit Dr. Christian Böhm, Dr. Andreas Tschernitz und Mag. Clemens Koller. Schwerpunkte: Kreditsicherungsrecht, Sanierungsrecht und Insolvenzrecht. Honorarprofessor an der Karl-Franzens-Universität Graz. Vertreter des ÖRAK in der Insolvenzrechtsreformkommission des Bundesministeriums für Justiz, allg. gerichtl. zertifiz. beeid. Sachverständiger.

Vortragstätigkeit und Publikationen auf dem Gebiet des Zivilverfahrensrechts, insb des Insolvenzrechts; zuletzt: Wann verjähren zwangsweise begründete Pfandrechte? Zak 2020/63, 47; Kommentierung der §§ 136, 137, 138 IO in Konecny, Kommentar zu den Insolvenzgesetzen (73. Lieferung, Dezember 2020).