Seit 1. 4. 2022 können Anträge auf Ausstellung
einer Bescheinigung A1 für Entsendungen von Dienstnehmern in einen EU- oder
EWR-Mitgliedstaat, in die Schweiz und in das Vereinigte Königreich sowie Anträge auf
Ausstellung einer Entsendebescheinigung für Entsendungen in einen Vertragsstaat, mit dem
ein bilaterales Abkommen über soziale Sicherheit besteht, vollelektronisch über ELDA
abgewickelt werden. Im Idealfall erhält man die beantragten Bescheinigungen noch am
selben Tag über das ELDA-System. Ab 1. 5. 2022 sind die Anträge ausschließlich via ELDA
bzw ELDA-Online zu übermitteln. (
Quelle: ÖGK-Newsletter für Dienstgeber Nr 4/April 2022)
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