Beiträge

Ergänzungszahlungen zur Erlangung einer Restschuldbefreiung

Dr. Franz Mohr

Anmerkungen zu OGH 8 Ob 80/15w und 8 Ob 7/16m1

Wenn der Schuldner nach Durchführung des Abschöpfungsverfahrens nicht die Mindestquote von 10 % erreicht, dann erlangt er eine Restschuldbefreiung nur bei Vorliegen von Billigkeitsgründen. Obwohl der OGH in deren Beurteilung regelmäßig keine erhebliche Rechtsfrage sieht,2 hat er sich hiezu in letzter Zeit auch inhaltlich geäußert, weil er eine Klarstellung für notwendig erachtete. Er behandelt in den E 8 Ob 80/15w und 8 Ob 7/16m Aspekte einer Billigkeitsentscheidung nach § 213 Abs 3 IO.

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Artikel-Nr.
ZIK 2016/165

31.08.2016
Heft 4/2016
Autor/in
Franz Mohr

Dr. Franz Mohr ist Honorarprofessor an der Karl-Franzens-Universität Graz und Universitätslektor an der Sigmund Freud PrivatUniversität. Er hält Vorträge und ist Autor in den Rechtsbereichen Insolvenz-, Restrukturierungs- und Exekutionsrecht.