BGBl I 2022/220, ausgegeben am 29. 12. 2022 und BGBl I 2022/236, ausgegeben am 30. 12. 2022
Bundesgesetz, mit dem ua das Einkommensteuergesetz geändert wird ( BGBl I 2022/220)Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird ( BGBl I 2022/236)Gemeinnützige Sportvereine können im Rahmen der "Pauschalen Reiseaufwandsentschädigung" Aufwandsentschädigungen abgabenfrei an Sportler, Schiedsrichter und Sportbetreuer auszahlen. Mit der Änderung des § 3 Abs 1 Z 16c EStG 1988 durch BGBl I 2022/220 wird diese pauschale Reiseaufwandsentschädigung ab 2023 von derzeit maximal € 60,- pro Einsatztag auf maximal € 120,- pro Einsatztag bzw von derzeit maximal € 540,- pro Monat auf maximal € 720,- pro Monat erhöht. Mit BGBl I 2022/236 wird die Erhöhung auch in § 49 Abs 3 Z 28 ASVG umgesetzt, sodass neben der Steuerfreiheit auch die SV-Beitragsfreiheit gewahrt bleibt.
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