Das BudgetbegleitG 2000 sieht eine Erhöhung der Pauschalgebühr für Insolvenzverfahren vor. Künftig soll diese 15 % der Entlohnung des Masse- bzw Ausgleichsverwalters betragen, mindestens jedoch 4.140 S; die Änderung soll mit 1. 6. 2000 in Kraft treten (vgl Art 7 Punkt 9, Art 35 Abs 1 Z 1 der RV 61 BlgNR 21. GP). Das BudgetbegleitG 2000 hat am 5. 4. 2000 den Justizausschuss in diesem Punkt unverändert passiert und war am 27. 4. 2000 Tagesordnungspunkt für die Sitzung des Nationalrates.
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