Aufgrund der letzten geldpolitischen Beschlüsse der EZB beträgt der Basiszinssatz ab 20. 9. 2023 3,88 % (davor seit 21. 6. 2023 3,38 %). Dies hat auch Auswirkung auf einige gesetzlich festgelegte Zinssätze, die folglich ab 20. 9. 2023 steigen:
Vorerst unverändert bleiben der Verzugszinssatz nach § 456 UGB für Geldforderungen zwischen Unternehmern aus unternehmensbezogenen Geschäften (bis 31. 12. 2023: 12,58 %) und der Verzugszinssatz nach § 59 ASVG für rückständige SV-Beiträge (4,63 % im gesamten Jahr 2023).
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