In aller Kürze

Erhöhung zahlreicher Familienleistungen ab 2023

Bearbeiterin: Barbara Lass-Könczöl

Mit dem Teuerungs-Entlastungspaket Teil III, BGBl I 2022/174, wurde die Rechtsgrundlage geschaffen, dass zahlreiche Sozialleistungen künftig jährlich an die Inflation angepasst werden (siehe ARD 6824/20/2022). Mit der Familienleistungs-Valorisierungsverordnung 2023, BGBl II 2022/413, wurde nun die Höhe der Familienbeihilfe, des Mehrkindzuschlags, des Kinderbetreuungsgeldes, des Familienzeitbonus und des Kinderabsetzbetrages für das Kalenderjahr 2023 festgesetzt.

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Artikel-Nr.
ARD 6825/3/2022

24.11.2022
Heft 6825/2022