Der Beitrag stellt überblicksartig die Neuerungen bei der Berechnung des Existenzminimums im Exekutionsverfahren dar, die auf die Gesamtreform des Exekutionsrechts (GREx) zurückgehen. Es werden sowohl die Befugnisse und Pflichten des Verwalters in Exekutionssachen als auch die damit einhergehenden Erleichterungen für den Drittschuldner dargestellt.
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