Aufsätze

Erkennbarkeit der Zahlungsunfähigkeit bei vorangegangener Veröffentlichung der Konkursabweisung mangels kostendeckenden Vermögens

Dr. Katharina Widhalm-Budak

Anmerkungen zu OGH 3 Ob 33/12t1

Eine Anfechtung nach § 31 IO setzt die Kenntnis bzw Erkennbarkeit der bereits vorgelegenen materiellen Insolvenz des Schuldners beim Anfechtungsgegner voraus. Nach § 71b IO ist bei einer Abweisung eines Konkursantrags mangels kostendeckenden Vermögens auch ein Hinweis auf die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners in den Spruch aufzunehmen und in der Insolvenzdatei zu veröffentlichen. In der E 3 Ob 33/12t vertritt der OGH die Auffassung, dass bei nachfolgenden Zahlungen des Schuldners für den späteren Anfechtungsgegner dennoch nicht automatisch die Zahlungsunfähigkeit erkennbar ist. Dazu folgt Kritik.

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Artikel-Nr.
ZIK 2012/179

30.08.2012
Heft 4/2012
Autor/in
Katharina Widhalm-Budak

Dr. Katharina Widhalm-Budak war Assistentin am Institut für Zivilgerichtliches Verfahren der Universität Wien, ist seit April 2001 Rechtsanwältin in Wien und seit 2008 Lektorin an der Universität Wien. Ihr Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Insolvenz- und Wirtschaftsrecht. Sie hält regelmäßig Vorträge zum materiellen Insolvenzrecht und Anfechtungsrecht und ist Fachautorin einschlägiger Publikationen.

Publikationen:
Handbuch Anfechtungsrecht (2008);
Kontokorrentkredit und Konkursanfechtung (2001);
Widhalm-Budak in Konecny/Schubert, Insolvenzgesetze (Kommentar zur Konkursordnung) §§ 21, 22 KO;
Das Aufschiebungsrecht des Masseverwalters gem § 120a KO, ZIK 2003, 4 uva.