In aller Kürze

Erklärung des Zusatz-KV "Zweckzuschuss" zum SWÖ-KV zur Satzung

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Der Zusatz-KV "Zweckzuschuss" zum SWÖ-KV 2023 über einen Pflegezuschuss wurde rückwirkend mit 1. 1. 2023 zur Satzung erklärt. Diese gilt mit Ausnahme Vorarlbergs in ganz Österreich und fachlich für bestimmte Einrichtungen der Langzeitpflege bzw Behindertenarbeit sowie für mobile Betreuungs- und Pflegedienste nach landesrechtlichen Regelungen. (BGBl II 2023/54)

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Artikel-Nr.
ARD 6839/1/2023

08.03.2023
Heft 6839/2023