Die GuKG-Novelle 2023 (BGBl I 2023/108) ermöglicht ua im Ausland ausgebildeten Pflegekräften einen rascheren Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt. So erhalten auch im Ausland ausgebildete Pflegeassistenten die Möglichkeit, noch vor Absolvierung der vorgeschriebenen Ausgleichsmaßnahmen auf 2 Jahre befristet pflegerische Tätigkeiten unter Anleitung und Aufsicht zu übernehmen. Ebenso wird im Bereich der Pflegefachassistenz die Nostrifikation von ausländischen Ausbildungen erleichtert, wobei ausdrücklich sowohl Ausbildung als auch Berufserfahrung zu berücksichtigen sind. Weiters enthält die Novelle eine Ausweitung der Befugnisse von Pflegepersonal und einen einfacheren Zugang zu Weiterbildungsmaßnahmen.
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