In aller Kürze

Erleichterungen für Rechtsanwälte iZm Geburten

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Um eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Rechtsanwälte bzw Rechtsanwaltsanwärter zu ermöglichen, wurde durch das Berufsrechts-Änderungsgesetz 2022, BGBl I 2022/71, statt der bisherigen Streichung aus der Liste der Rechtsanwälte bzw Rechtsanwaltsanwärter bei Geburt, Adoption oder Pflege eines minderjährigen Kindes die Möglichkeit eine Ruhendstellung der Berufs- bzw Tätigkeitsberechtigung mit einem Zeitraum von bis zu zwei Jahren geschaffen. Während dieser Zeit bleiben die betreffenden Personen Mitglied der Rechtsanwaltskammer, Verpflichtungen wie die (die Rechtsanwälte treffende) Pflicht zur Aufrechterhaltung einer Versicherung nach § 21a RAO entfallen; aufgrund des Ruhens der Berechtigung zur Berufsausübung kommt auch eine Bestellung nach § 45 und § 45a RAO (insbesondere zur Verfahrenshilfe) nicht in Betracht. Hinsichtlich der Kammerbeiträge sowie der Beiträge für die Versorgungseinrichtung können die Rechtsanwaltskammern für solche Zeiten eines Ruhens die gänzliche oder teilweise Befreiung von der Beitragsentrichtung vorsehen.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
ARD 6803/2/2022

23.06.2022
Heft 6803/2022