Aufsätze

Erlischt die Verpfändung von Ansprüchen aus einer Rentenversicherung zwei Jahre nach Insolvenz des Versicherungsnehmers?

Mag. Heinz Dieter Hämmerle

Durch Abschluss eines Rentenversicherungsvertrags erwirbt der Versicherungsnehmer Anspruch auf die Auszahlung monatlicher Beträge gegen die Versicherungsgesellschaft. Auf den ersten Blick gleichen diese Zahlungen Leistungen mit Einkommensersatzfunktion iSd § 12a IO. Dies hätte zur Folge, dass eine Abtretung oder Verpfändung dieser Ansprüche zwei Jahre nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über den Versicherungsnehmer erlöschen würde. Eine eingehendere Analyse führt aber zum gegenteiligen Ergebnis: Ein Absonderungsrecht an Rentenversicherungsbezügen unterliegt - insb wenn es zur Sicherstellung der Finanzierung des an die Versicherungsgesellschaft geleisteten Einmalerlags dient - nicht der Befristung des § 12a IO.

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Artikel-Nr.
ZIK 2014/114

30.06.2014
Heft 3/2014
Autor/in
Heinz Hämmerle

Mag. Heinz Dieter Hämmerle ist Senior Expert im Bereich Kreditrestrukturierung der Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG. Er hat langjährige Erfahrung in Unternehmenssanierungen und -insolvenzen aus Sicht des Kreditgebers.

Diverse Publikationen des Autors zu bank- und insolvenzrechtlichen Themen, ua:
Absonderungsrechte und Drittsicherheiten, ÖBA 2011, 641; Müssen Pfandgläubiger für die Immobilienertragsteuer aufkommen? ZIK 2012/245, 176; Das Kreditinstitut in der Anfangsphase einer Unternehmenssanierung. Zur Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen der Begleitung von außergerichtlichen Unternehmenssanierungen, ÖBA 2015, 505.