Thema - Arbeitsrecht

Ersatzmitglieder des Betriebsrates

Dr. Thomas Rauch

Bei der Betriebsratswahl werden auch Ersatzmitglieder gewählt (§ 65 ArbVG). Erlischt die Mitgliedschaft einzelner Mitglieder des Betriebsrates oder treten vorübergehende Verhinderungen ein, so rücken Ersatzmitglieder nach. Dabei ergibt sich eine Reihe von Fragen insbesondere zum Kündigungs- und Entlassungsschutz, zur Reihenfolge des Nachrückens, den konkreten Anlässen des Nachrückens und zur Bildungsfreistellung. Im Folgenden werden diese Fragen näher erörtert.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
ARD 6681/5/2020

10.01.2020
Heft 6681/2020
Autor/in
Thomas Rauch

Dr. Thomas Rauch hat als Mitarbeiter der Abteilung Sozialpolitik der Wirtschaftskammer Wien Unternehmer beraten und in arbeitsgerichtlichen Verfahren vertreten und ist als Fachbuchautor, Vortragender und Seminartrainer sowie Prüfer am WIFI Wien tätig.