Mit der Umsetzung der Work-Life-Balance-RL1 (in der Folge: WLB-RL) fanden jüngst neue Motivkündigungstatbestände Eingang in die österreichische Arbeitsrechtsordnung. Die neuen Tatbestände werden - aufgrund unionsrechtlicher Vorgaben - vom Recht des Arbeitnehmers flankiert, bereits außerprozessual eine schriftliche Begründung für die Kündigung verlangen zu können. Der vorliegende Beitrag wirft die Frage nach der rechtlichen Bedeutung und den Rechtsfolgen der Missachtung der Begründungspflicht auf. Die Verfasser erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit; sie wollen primär durch das Einschlagen erster "Pflöcke" die Diskussion anregen.
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