Mit dem Jahressteuergesetz 2018 hat der Gesetzgeber für bestimmte Steuerpflichtige eine Alternative zur "klassischen" Betriebsprüfung geschaffen - die sog Begleitende Kontrolle (Inkrafttreten mit Anfang 2019). Wir haben dazu in unserem Artikel zum JStG 2018 im Heft RWP 5/2018 berichtet. Diese ermöglicht es unter bestimmten Voraussetzungen, auf eine spätere Außenprüfung weitestgehend zu verzichten und diese durch eine laufende Abstimmung mit der Finanzverwaltung zu ersetzen. Bei Unternehmen, welche einen Antrag auf Teilnahme an diesem Verfahren stellen und die gesetzlich geforderten Voraussetzungen erfüllen, ersetzt ein vom Unternehmen selbst entwickeltes und durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer geprüftes Steuerkontrollsystem ("SKS") in Verbindung mit der Erfüllung einer erweiterten Offenlegungspflicht sowie laufendem Kontakt mit der Abgabenbehörde die nachträgliche (und für den Steuerpflichtigen mitunter schwer planbare) Außenprüfung.
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