Mit dem 17. COVID-19-Gesetz, IA 490/A BlgNR 27. GP, wird der Berechtigtenkreis für Zuschüsse aus dem Härtefallfonds um fallweise Beschäftigte gemäß § 33 Abs 3 ASVG und um Personen, die in mehr als einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis stehen (§ 471f ASVG) und daher mit ihrem Gesamteinkommen über die monatliche Geringfügigkeitsgrenze kommen, erweitert. Damit sollen insbesondere Künstler und Kulturschaffende unterstützt werden.
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