ZIK aktuell

Europäische Kommission zu Hard Brexit und Zivilverfahren

Univ.-Prof. Dr. Andreas Konecny

Ein Hard Brexit ist derzeit aufgeschoben, aber noch nicht ausgeschlossen. Die Europäische Kommission bereitet sich für diesen Fall seit einiger Zeit vor. Ua erging eine Mitteilung vom 18. 1. 2019 zum Thema "Der Austritt des Vereinigten Königreichs und die EU-Vorschriften im Bereich der Ziviljustiz und des internationalen Privatrechts" (https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/file_import/civil_justice_de.pdf). Sie nimmt auch Bezug auf Insolvenzverfahren (2). Zur internationalen Zuständigkeit geht die Kommission davon aus, dass bei einem Austritt ohne Abkommen für anhängige Verfahren weiter die EU-Vorschriften gelten, für am oder nach dem Austrittsdatum eingeleitete Verfahren jedoch nicht, außer die Bestimmungen sehen einen Bezug auf Drittländer vor. Zum Austrittszeitpunkt bereits vollstreckbar erklärte Entscheidungen eines Gerichts des UK seien weiter vollstreckbar, sonst nicht, für Verfahren zur Vollstreckung würden die EU-Vorschriften ab dem Austrittsdatum nicht mehr gelten.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
ZIK 2019/61

17.05.2019
Heft 2/2019
Autor/in
Andreas Konecny

Univ.-Prof. i. R. Dr. Andreas Konecny ist ua Herausgeber und Autor von Konecny(/Schubert), Kommentar zu den Insolvenzgesetzen, und Fasching/Konecny, Kommentar zu den Zivilprozessgesetzen (3. Auflage); im Insolvenzrecht zahlreiche Publikationen und Vorträge.