Bereits im Ministerialentwurf zum Homeoffice-Paket BGBl I 2021/61, ARD 6743/17/2021, war vorgesehen, dass eine Evaluierung der neuen Bestimmungen bis Ende 2022 erfolgen soll, um Verbesserungspotenziale so rasch wie möglich erkennen und gegebenenfalls umsetzen zu können. Die von einem Sozialforschungsinstitut durchgeführte 190-seitige Studie hat ua ergeben, dass die Homeoffice-Regelungen sowohl von Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern positiv bewertet werden. Handlungsbedarf sieht das BMAW ua darin, die Möglichkeiten zu Homeoffice außerhalb des Betriebs im Rahmen von Telearbeit auzuweiten. Ob es hier zu gesetzlichen Änderungen in absehbarer Zeit kommt, bleibt abzuwarten. Nähere Informationen zu den Ergebnissen der Evaluierung gibt das BMAW auf seiner Webseite (Direktlink: https://tinyurl.com/HO-Evaluierung).
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