Aufsaetze

"Ewiger Konkurs" bei laufenden Einkünften des Schuldners

Univ.-Prof. Dr. Andreas Konecny

Anmerkungen zu OLG Wien 28 R 17/10s1

Was soll mit Konkursverfahren natürlicher Personen geschehen, die zwar laufend Einkünfte beziehen, aber keine Restschuldbefreiung schaffen? Die Meinungen sind gespalten: Teils wird die Konkursaufhebung befürwortet, teils die Fortsetzung des Verfahrens als "ewiger Konkurs". Die Problematik spitzt sich zu, wenn an den Einkünften Aus- oder Absonderungsrechte bestehen. Das OLG Wien hat sich nun klar für die Variante "ewiger Konkurs" entschieden. Manches spricht dafür, Klarheit kann letztlich nur der - gerade wieder aktiv werdende - Gesetzgeber schaffen.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
ZIK 2010/62

28.04.2010
Heft 2/2010
Autor/in
Andreas Konecny

Univ.-Prof. i. R. Dr. Andreas Konecny ist ua Herausgeber und Autor von Konecny(/Schubert), Kommentar zu den Insolvenzgesetzen, und Fasching/Konecny, Kommentar zu den Zivilprozessgesetzen (3. Auflage); im Insolvenzrecht zahlreiche Publikationen und Vorträge.