Anmerkungen zu OLG Wien 28 R 17/10s1
Was soll mit Konkursverfahren natürlicher Personen geschehen, die zwar laufend Einkünfte beziehen, aber keine Restschuldbefreiung schaffen? Die Meinungen sind gespalten: Teils wird die Konkursaufhebung befürwortet, teils die Fortsetzung des Verfahrens als "ewiger Konkurs". Die Problematik spitzt sich zu, wenn an den Einkünften Aus- oder Absonderungsrechte bestehen. Das OLG Wien hat sich nun klar für die Variante "ewiger Konkurs" entschieden. Manches spricht dafür, Klarheit kann letztlich nur der - gerade wieder aktiv werdende - Gesetzgeber schaffen.
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