Die Abfertigung stellt für betreibende Gläubiger einen bedeutenden Vermögenswert des Schuldners dar. Mit dem BMVG1)wurde die „Abfertigung neu“ geregelt, womit Auswirkungen auf den exekutiven Zugriff auf diese verbunden sind. Der folgende Beitrag untersucht, wie nach den neuen Bestimmungen Exekution auf die Abfertigung geführt werden kann.
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