BGBl II 2020/595, ausgegeben am 22. 12. 2020
Verordnung der BMAFJ, mit der für das Jahr 2021 Mangelberufe für die Beschäftigung von ausländischen Fachkräften festgelegt werden (Fachkräfteverordnung 2021)
Kann ein längerfristiger Arbeitskräftebedarf aus dem verfügbaren Arbeitskräftepotenzial im Inland nicht abgedeckt werden, hat die BMAFJ gemäß § 13 AuslBG im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort durch Verordnung für das folgende Kalenderjahr Mangelberufe festzulegen, in denen Ausländer als Fachkräfte gemäß § 12a AuslBG zugelassen werden können.
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