BGBl II 2021/573, ausgegeben am 22. 12. 2021
Verordnung des BMA, mit der für das Jahr 2022 Mangelberufe für die Beschäftigung von ausländischen Fachkräften festgelegt werden (Fachkräfteverordnung 2022)
Kann ein längerfristiger Arbeitskräftebedarf aus dem verfügbaren Arbeitskräftepotenzial im Inland nicht abgedeckt werden, hat der BMA gemäß § 13 AuslBG im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort durch Verordnung für das folgende Kalenderjahr Mangelberufe festzulegen, in denen Ausländer als Fachkräfte gemäß § 12a AuslBG zugelassen werden können.
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