Neue Vorschriften / Arbeitsrecht

Fachkräfteverordnung 2024 - BGBl

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

BGBl II 2023/439, ausgegeben am 31. 12. 2023

Verordnung des BMAW, mit der für das Jahr 2024 Mangelberufe für die Beschäftigung von ausländischen Fachkräften festgelegt werden (Fachkräfteverordnung 2024)

Kann ein längerfristiger Arbeitskräftebedarf aus dem verfügbaren Arbeitskräftepotenzial im Inland nicht abgedeckt werden, hat der BMAW gemäß § 13 AuslBG durch Verordnung für das folgende Kalenderjahr Mangelberufe festzulegen, in denen Ausländer als Fachkräfte gemäß § 12a AuslBG zugelassen werden können.

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Artikel-Nr.
ARD 6881/11/2024

10.01.2024
Heft 6881/2024