BGBl II 2024/288, ausgegeben am 24. 10. 2024
Verordnung des BMF über die pauschale Berücksichtigung von Aufwendungen aus der beruflichen Nutzung von Massenbeförderungsmitteln (Fahrtkostenersatzverordnung)
Im Progressionsabgeltungsgesetz 2025 (BGBl I 2024/144, ARD 6920/15/2024) wurde der Bundesminister für Finanzen ermächtigt, die pauschale Berücksichtigung von Aufwendungen des Arbeitnehmers bei Verwendung von Massenbeförderungsmitteln durch Verordnung näher zu regeln. Dazu sieht nun ein neue Fahrtkostenersatzverordnung für Dienstreisen und berufliche Fahrten ab 1. 1. 2025 eine Regelung vor.
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