Aufsätze

Faktische Leistungsverweigerung als Mittel zur Sicherung des Vorleistungspflichtigen?

Dr. Thomas Christian Schoditsch

Der nachstehende Beitrag geht der Frage nach, ob § 21 KO auch anwendbar ist, wenn ein Vorleistungspflichtiger angesichts des Konkurses seines Vertragspartners faktisch die Leistung verweigert, ohne dass ihm eine aufschiebende Einrede - wie etwa § 1052 Satz 2 ABGB - zusteht. Die hM bejaht dies ohne größere Gewissensbisse und gesteht dem Vorleistungspflichtigen in diesen Fällen eine Masseforderung zu. Dem Autor erscheint dieses Ergebnis jedoch zweifelhaft: Unter Berufung auf teleologische und methodische Aspekte beschränkt er den Vorleistungspflichtigen auf eine bloße Konkursforderung.

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Artikel-Nr.
ZIK 2010/121

01.07.2010
Heft 3/2010
Autor/in
Thomas Schoditsch

Az. Prof. Dr. Thomas Schoditsch lehrt am Institut für Rechtswissenschaftliche Grundlagen der KFU Graz und war zuvor als Richter und Legist tätig. Seine Forschungsschwerpunkte liegen im Schuld- und Sachenrecht, Konsumentenschutz- sowie Familienrecht.

Publikationen (Auswahl):
§§ 1–42 KSchG in KBB, 6. Aufl. (2020; gemeinsam mit Kathrein); §§ 1363–1367 ABGB in Klang³ (2021); Lehrbuch Familienrecht, 7. Aufl. (2021; gemeinsam mit Kerschner und Sagerer-Foric); Der Händlerregress nach § 933b ABGB, in P. Bydlinski, Das neue Gewährleistungsrecht (2022) 153.