Die neue FlexKapG ermöglicht es, Mitarbeiter mittels sogenannter Unternehmenswert-Anteile unkompliziert an der Gesellschaft und am Unternehmenserfolg zu beteiligen. Beachtung verlangt dabei nach Ansicht des Autors allerdings das Verbot der Einlagenrückgewähr, wenn unternehmenswertbeteiligte Mitarbeiter auf diese Weise zu fremdunüblich hohen Gehältern kommen.
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