Um die Abzüge bei der Lohnpfändung von Sonderzahlungen korrekt zu ermitteln, müssen in der Praxis sehr häufig zuvor (Spezial-)Fragen beantwortet werden. Ein immer wieder vorkommender Irrtum ist, die Sonderzahlungsdefinition des Steuerrechts einfach unreflektiert auf das Pfändungsrecht zu übertragen.
Unsicherheit herrscht in der Praxis bspw darüber, wie pfändungsrechtlich bei aliquoten Sonderzahlungen oder bei in Teilbeträgen ausbezahlten Sonderzahlungen vorzugehen ist.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.